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Comitia (Komitien) [latine.] Comitia |
"Versammlungen"; Volksversammlung, um zu wählen oder abzustimmen. Die römischen Bürger wurden entweder auf das Comitium, einen besonderen Platz des Forums, oder auf das Marsfeld berufen. Es werden unterschieden ( >Contio):
die den neu gewählten Beamten nach der lex curiata das imperium übertrug (inauguratio).
und für die adrogatio (und bestimmte Testamentsfragen) zuständig war.
Einberufen wurden sie von den Konsuln, geleitet vom Pontifex maximus;
"comitia centuriata" : nach (193) Centurien geordnete Volksversammlung, meist auf dem "Campus Martius", aus der Heeresversammlung hervorgegangen. Es wurde nicht beraten, sondern bloß abgestimmt. Zuständigkeit:
"comitia tributa" : nach den 35 tribus geordnete Versammlung auf dem Forum Romanum. Jede tribus hatte unabhängig von ihrer Größe eine Stimme. Entweder trat das Gesamtvolk zusammen (Wahl des Pontifex maximus) oder nur die Plebeier (Wahl der plebeischen Beamten; Beschlussfassung von plebiscita). Eiberufung erfolgte durch einen Beamten mit dem ius cum populo agendi.